
Aufzugsprüfung
Prüfungen von Aufzügen, Fahrtreppen und Hebeanlagen
gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung
Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Kleinlastenaufzüge
Fahrtreppen, Fahrsteige, Treppenlifte
Hubtische, Hebebühnen, Hebeanlagen
kostenlose Erstberatung
Aufzugswärter – Schulungen

Befugnisse
Aufzugsprüfer
Behördlich befugte Aufzugsprüfer für ganz Österreich
Inspektionsstelle gemäß §15 HBV 2009 - Hebeanlagen Betriebsverordnung
Schulungen
Schulung und Ausbildung von Aufzugswärter/innen bzw. Hebeanlagenwärter/innen
Aufzugswärter übernehmen eine wichtige Funktion zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes von Aufzügen, Fahrtreppen und Hebeanlagen.
Die Einschulung erfolgt gemäß den aktuell gültigen Gesetzen und Vorschriften.
Die geschulten Personen erhalten ein Aufzugswärterzeugnis, sind berechtigt die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebskontrollen und im Notfall die Notbefreiung von eingeschlossenen Personen im Aufzug durchzuführen.
Aufzugsprüfer - Wechsel
Warum sollte ich den Aufzugsprüfer wechseln?
Sie sparen Geld und optimieren die Betriebskosten Ihrer Gebäude. Zusätzlich zu der Wertschöpfung erhalten Sie eine Qualitäts- und Leistungssteigerung. Mit uns erhalten Eigentümer, Hausverwalter und Facility Manager einen kompetenten Partner.
Wie kann ich den Aufzugsprüfer wechseln?
Der Wechsel des Aufzugsprüfers ist kostenlos und jederzeit möglich. Sie sind an keine Fristen gebunden. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen für Sie vor.